Benutzungsordnung
1. Trägerschaft
Die Zentrumsbibliothek Mutschellen ist eine allgemein öffentliche Bibliothek der Gemeinden Berikon, Oberwil-Lieli, Rudolfstetten und Widen. Sie ist auch Schulbibliothek der Kreisschule Mutschellen.
2. Benutzung und Gebühren
Die Zentrumsbibliothek Mutschellen steht allen Personen zur Benutzung offen. Die Einschreibung erfolgt bei der ersten Ausleihe. Sie erhalten einen persönlichen Kundenausweis. Adress- und Namensänderungen sowie der Verlust des Kundenausweises müssen der Bibliothek umgehend mitgeteilt werden.
Die Gebührenordnung regelt die Kosten für Anmeldung, Ausleihe, Reservation, Ausweis- und Medienersatz sowie die Verzugsgebühren.
3. Medienangebot
Es stehen Printmedien (Bücher, Zeitschriften) sowie Nonbooks (Hör-CD/-Kassetten, DVDs) sowie eMedien (bei gültigem Erwachsenen-Abonnement) zur Ausleihe bereit.
4. Anzahl Medien pro Ausleihe
Pro Bibliotheksbesuch und Kundenausweis dürfen max. zehn Medien ausgeliehen werden.
5. Ausleihdauer
Die Ausleihdauer beträgt für Bücher, Hör-CDs und Hör-Kassetten vier Wochen, für Zeitschriften zwei Wochen.
Die Ausleihdauer für DVDs beträgt zwei Wochen. Sach-DVDs können für vier Wochen ausgeliehen werden.
Eine Verlängerung der Ausleihdauer ist möglich, sofern das Medium nicht reserviert ist (persönlich, telefonisch oder über Ihr Benutzerkonto via Homepage).
6. Rückgabebox
Die Zentrumsbibliothek Mutschellen bietet einen Medieneinwurf für die Rückgabe ausserhalb der Öffnungszeiten an.
Der Medieneinwurf geschieht auf eigene Verantwortung - bis zur Rückbuchung haftet der Benutzer für das jeweilige Medium.
Die Medien werden erst am nächsten Arbeitstag ausgebucht.
Daher kann es zu Mahnungen kommen, wenn die Medien am Fälligkeitsdatum in die Box eingeworfen werden.
Während den Öffnungszeiten bleibt die Rückgabebox geschlossen, dann erfolgt die Rückgabe direkt in der Bibliothek.
7. Verzugsgebühren
Nach Ablauf der Leihfrist wird eine kostenpflichtige Mahnung versandt. Mit der dritten Mahnung werden die Medien in Rechnung gestellt. Die Rechnungsführung erfolgt durch die Gemeinde Widen.
8. Sorgfaltspflicht
Die Weitergabe von ausgeliehenen Medien an Dritte ist nicht gestattet. Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Bei Beschädigung oder Verlust sind Schadenersatz und eine Bearbeitungsgebühr zu leisten. Die Höhe des Betrages setzt die Bibliothek fest. Medien dürfen nicht selbst repariert werden, Schäden sind dem Bibliothekspersonal zu melden. Wer die Bestimmungen der Bibliothek nicht beachtet, kann von der Benutzung ausgeschlossen werden.
9. Haftung
Die Haftung der Bibliothek wird im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere wird jede Haftpflicht für Schäden an Geräten durch ausgeliehene Ton-, Bild- und Datenträger ausgeschlossen.
Diese Benutzungsordnung tritt am 25. August 2021 in Kraft und ersetzt alle früheren.